Grundsätzlich ist für Baumaschinen, die nach StVZO keine Straßenzulassung haben und auf privaten Grundstücken benutzt werden, kein spezieller Führerschein erforderlich. Eine Einweisung und eine Bestätigung Deinerseits (in Form einer Unterschrift), dass mit den Geräten nach Vorschrift umgegangen wird, ist dennoch Voraussetzung.
Für die Geräte, die auf öffentlichen Straßen bewegt werden, ist bei uns je nach Größe des Geräts ein Führerschein der Klasse B oder C zu hinterlegen.